Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun
25.04.2024 VersammlungenKirchgemeindeversammlung
Dienstag, 28. Mai 2024, 20.00 Uhr, im Pfarrsaal Zentrum St. Martin, Martinstrasse 7, 3600 Thun
Traktanden:
1. Protokoll der Versammlung vom 28. November 2023 (Information)
2. Genehmigung abgeschlossene Verpflichtungskredite
– Sanierung Kapelle St. Marien
3. Genehmigung Nachtragskredite zur Jahresrechnung 2023
4. Jahresrechnung 2023; Genehmigung
5. Bericht der Datenaufsichtsstelle; Genehmigung
6. Wahl Rechnungsprüfungsorgan
– Vorschlag: ROD Treuhand AG, Urtenen-Schönbühl
7. Verpflichtungskredite
– Heizumstellung auf Fernwärme St. Martin, Fr. 170 000.–
– Fenster- und Storenersatz St. Marien, Fr. 180 000.–
8. Verschiedenes
– Informationen des Kirchgemeinderates
– Informationen der Pfarreien
– Nicole Macchia, Gemeindeleitung
– Umfrage
Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Aktenauflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Kirchgemeindeversammlung wie folgt zur Einsichtnahme auf:
– Webseite www.kath-thun.ch/kirchgemeinde/ kirchgemeindeversammlung
– Während der Büroöffnungszeiten:
– bei der Kirchgemeindeverwaltung, Kapellenweg 7, Thun
– im Pfarreisekretariat St. Martin, Martinstrasse 7, Thun
– im Pfarreisekretariat St. Marien, Kapellenweg 9, Thun
Kontakt für Fragen und Bemerkungen
a) Kirchgemeinderatspräsident Christian Eyer (christian.eyer@kath-thun.ch oder Telefon 079 856 44 72)
b) Verwalter Renato Kocher (renato.kocher@kath-thun.ch oder Telefon 033 225 03 51)
Rechtspflege
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetzt VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchenmitglieder der Pfarreien St. Marien und St. Martin eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde hat und bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde registriert ist. Auch nicht stimmberechtigte Gäste sind freundlich eingeladen.
Thun, 23. April 2024
Der Kirchgemeinderat