Öffentliche Planauflage

  11.04.2024 Kanton Bern, Kanton Bern

Öffentliche Planauflage
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

Planvorlage der SBB betreffend Bahnfunk FRMCS Bern – Thun, Abschnitt Rubigen – Thun

Gemeinde: Rubigen, Münsingen, Wichtrach, Kiesen, Uttigen, Uetendorf, Thun.

Gesuchstellerin: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Region Mitte, Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten.

Gegenstand: Das Bauvorhaben sieht im Wesentlichen vor, im Rahmen eines Pilotprojekts auf dem Streckenabschnitt Rubigen – Thun die Infrastruktur für das künftige Bahnfunksystem FRMCS (Future Railway Mobile Communications System) zu erstellen und zu betreiben sowie gleichzeitig mit einer koordinierten Bahnkorridorversorgung die Fahrgastkommunikation im Zug sicherzustellen. Es betrifft die Gemeinden wie folgt:

Gemeinde Rubigen:
– Bahnfunkanlage Rubigen Bodenacher (RUBO), Koord. 2 607 994 / 1 194 634: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 12 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einer Stahlplattform mit zwei Technikschränken für die Sendeanlage.
– Bahnfunkanlage Rubigen Öschacher (RUOA), Koord. 2 608 361 / 1 193 709: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 9 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einer Stahlplattform mit zwei Technikschränken für die Sendeanlage.
– Bahnfunkanlage Rubigen Hunzigenguet (RUHU), Koord. 2 608 585 / 1 193 210: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 12.5 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einer Stahlplattform mit einem Technikschrank für die Sendeanlage.

Gemeinde Münsingen:
– Bahnfunkanlage Münsingen Rossbode (MSRB), Koord. 2 609 066 / 1 191 962: Montage von zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen an den bestehenden Hochspannungsmast sowie Bau eines Technikschranks für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
– Bahnfunkanlage Münsingen Parkplatz (MSPP), Koord. 2 609 263 / 1 191 142: Montage von zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen an den bestehenden Hochspannungsmast sowie Bau eines Technikschranks und einer Technikkabine für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
– Bahnfunkanlage Münsingen Thürlen (MSTN), Koord. 2 609 391 / 1 190 470: Montage von zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen an den bestehenden Hochspannungsmast sowie Bau eines Technikschranks für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.

Gemeinde Wichtrach:
– Bahnfunkanlage Wichtrach Mosacher (WIMA), Koord. 2 609 548 / 1 189 704: Montage von zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen an den bestehenden Hochspannungsmast sowie Bau eines Technikschranks für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
– Bahnfunkanlage Wichtrach Dreimäder (WIDM), Koord. 2 609 769 / 1 188 559: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 11.7 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einem Technikschrank für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
– Bahnfunkanlage Wichtrach Bahnhof (WIBH), Koord. 2 609 884 / 1 187 995: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 11.5 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einem Technikschrank für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
– Bahnfunkanlage Wichtrach Stockere (WIST), Koord. 2 610 124 / 1 186 822: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 12 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einem Technikschrank für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.

Gemeinde Kiesen:
– Bahnfunkanlage Kiesen ARA (KIAA), Koord. 2 610 361 / 1 185 652: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 13 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einer Stahlplattform mit zwei Technikschränken für die Sendeanlage.
– Bahnfunkanlage Kiesen Autobahn (KIAB), Koord. 2 610 577 / 1 184 606: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 13.5 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einer Stahlplattform mit einem Technikschrank für die Sendeanlage.
– Bahnfunkanlage Kiesen Grauestei (KIGA), Koord. 2 610 817 / 1 183 511: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 13.5 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einem Technikschrank für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.

Gemeinde Uttigen:
– Bahnfunkanlage Uttigen Rüteli (UTRI), Koord. 2 611 044 / 1 182 426: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 11.5 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einer Stahlplattform mit zwei Technikschränken für die Sendeanlage.

Gemeinde Uetendorf:
– Bahnfunkanlage Uetendorf Fältschersmad (UEFM), Koord. 2 611 272 / 1 181 506: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 13 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einem Technikschrank für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
– Bahnfunkanlage Uetendorf Industrie (UEIN), Koord. 2 611 716 / 1 180 834: Montage von zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen an den bestehenden Hochspannungsmast sowie Bau eines Technikschranks für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
– Bahnfunkanlage Uetendorf Autobahn (UEAB), Koord. 2 612 247 / 1 180 241: Montage von zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen an den bestehenden Hochspannungsmast sowie Bau eines Technikschranks für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.

Stadt Thun:
– Bahnfunkanlage Thun Lerchenfeld (THLF), Koord. 2 612 772 / 1 179 637: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 11.1 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einer Stahlplattform mit einem Technikschrank für die Sendeanlage.
– Bahnfunkanlage Thun Militärgebiet (THMT), Koord. 2 613 167 / 1 179 187: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 13.5 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einem Technikschrank für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
– Bahnfunkanlage Thun Allmendstrasse (THAS), Koord. 2 613 369 / 1 178 933: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 12.5 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einem Technikschrank für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
– Bahnfunkanlage Thun Schwäbis (THSW), Koord. 2 613 569 / 1 178 875: Montage von zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen an den bestehenden Fahrleitungsmast sowie Bau eines Technikschranks für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
– Bahnfunkanlage Güterbahnhof Thun (THRF), Koord. 2 614 127 / 1 178 624: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 11 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einer Stahlplattform mit einem Technikschrank für die Sendeanlage.
– Bahnfunkanlage Thun Parkplatz (THPP), Koord. 2 614 735 / 1 178 047: Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 12 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und sechs Mobilfunkantennen sowie einem Technikschrank für die Sendeanlage auf einem Betonfundament.
Einen Überblick zum Projekt finden Sie unter www.sbb.ch/bahnfunk. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr BAV.

Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 15. April bis 14. Mai 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
– Gemeinde Rubigen, Worbstrasse 34, 3113 Rubigen
– Gemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen
– Gemeinde Wichtrach, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach
– Gemeinde Kiesen, Bahnhofstrasse 10, 3629 Kiesen
– Gemeinde Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen
– Gemeinde Uetendorf, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
– Bauinspektorat Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3602 Thun

Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert. An den Standorten Thun Schwäbis (THSW) und Güterbahnhof Thun (THRF) wird aus Gründen der Betriebssicherheit teilweise auf die Aussteckung verzichtet.

Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung, Begehren nach den Art. 7–10 EntG, Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG, Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG, die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Bern, 10. April 2024

Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, 3013 Bern


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote