Baupublikation Thun
04.07.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchstellerin: Barbara Oesch, Stägacher 10b, 3624 Goldiwil.
Projektverfasserin: Schneider Holzbau Heimberg AG, Schulgässli 17, 3627 Heimberg.
Standort / Parzelle: Stägacher 10 B, Parzelle Nr. 5003 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Erstellen Vorplatz; Abstellplatz.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR Thun 2002 / Art. 25a BR Thun
202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
5. August 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0688 eBau-Nr. 2023-19395
Thun, 1. Juli 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun