Baupublikation Fahrni
14.11.2024 Fahrni, Baupublikationen-, FahrniGesuchsteller: Martin Berger, Rachholtern 63, 3617 Fahrni.
Projektverfasserin: Holzbauplanung SH, Schulgässli 17, 3627 Heimberg.
Bauvorhaben: Wohnungserweiterung in Bestand; Einbau von Treppenhaus; Erweiterung DG mit Zimmer; Erweiterung OG mit Küche und Wohnzimmer; Einbau von zusätzlichen Dachflächenfenstern.
Standort / Parzelle: Rachholtern 63, Parzelle Nr. 309.
Koordinaten: 2 616 370 / 1 182 617.
Nutzungszone: Dorfzone.
Schutzzone/-objekt: Ortsbilderhaltungsgebiet.
Gewässerschutzzone: üB.
Gewässerschutzmassnahmen: Keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten Raumhöhe Art. 67 BauV.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Fahrni, Rachholtern 66b, 3617 Fahrni.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 7. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 Abs. 4 BauG).
Fahrni, 7. November 2024
Gemeindeverwaltung Fahrni
Baupublikation Fahrni Gesuchsteller: Hans Schneider, Lueghubel 53, 3617 Fahrni.
Projektverfasserin: Architekturbüro LBA, Milchstrasse 9 3072 Ostermundigen.
Bauvorhaben: Umbau im OG und Ausdehnung des Wohnraums in den Söller und die Bühne. Die Heizungsanlage wird verschoben, um Platz in der Tenne zu schaffen.
Standort / Parzelle: Lueghubel 53, Parzelle Nr. 296.
Koordinaten: 2 615 791 / 1 182 805.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzzone/-objekt: Landschaftsschutzgebiet.
Gewässerschutzzone: üB.
Gewässerschutzmassnahmen: Keine.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Fahrni, Rachholtern 66b, 3617 Fahrni.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 7. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 Abs. 4 BauG).
Fahrni, 7. November 2024
Gemeindeverwaltung Fahrni
