Baupublikation Thun

  09.01.2025 Baupublikationen, Thun, Baupublikationen

Gesuchstellerin: Halter AG, Gesamtleistungen, Europaplatz 1A, 3008 Bern.
Eigentümerin BR: Stadt Thun, Amt für Stadtliegenschaften, Postfach 145, 3602 Thun.
Projektverfasserin: Bauart Architekten und Planer AG, Laupenstrasse 20, 3008 Bern.
Vorhaben: a) Verschiebung erhaltenswertes Objekt (Tankstelle) an den im Überbauungsplan bezeichneten «Bereich Ersatzstandort erhaltenswertes Objekt». b) Neubau Forschungsgebäude Empa mit provisorischer Aufstellung eines Rückkühlers, PV-Anlage auf dem Dach, temporäre Nutzung von oberirdischen Parkplatzflächen. c) Fällung von 8 erhaltenswerten Bäumen innerhalb erhaltenswerter Baumgruppe mit Ersatzpflanzung von 8 Hochstamm-/Solitärbäumen (Bergahorn, Vogelkirsche und Traubeneiche mit Stammdurchmesser von 15 bis 20 cm).
Standort / Parzelle: Allmendstrasse 132, Thun, Gbbl.-Nr. 158 (BR 5230).
Koordinaten: 2 613 072 / 1 178 955.
Zone: Teil-UeO i Baufeld B5 in ZPP R Thun-Nord (Nutzungsart: Arbeiten A).
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzobjekte: Erhaltenswertes Objekt (Tankstelle), erhaltenswerte Bäume innerhalb erhaltenswerter Baumgruppe.
Ausnahmen / Bewilligungen: Evtl. teilweise Befreiung von der Abstellplatzerstellungspflicht für Motorfahrzeuge (Art. 52 BauV); Evtl. teilweise Befreiung von der Abstellplatzerstellungspflicht für Fahrräder und Motorfahrräder (Art. 54c BauV). Neu: Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels (Art. 26 Abs. 2 Bst. gKGV). Fällen von 8 erhaltenswerten Bäumen innerhalb erhaltenswerter Baumgruppe.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. Februar 2025.
Auflagestelle: Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder https://www.portal. ebau.apps.be.ch/public-instances?munici pality=20920.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind einzig gegen die neu publizierte Fällung der 8 Bäume sowie gegen das Bauen unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels richten. Sie sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Thun, 23. Dezember 2024
Regierungsstatthalteramt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote