Thierachern

  10.04.2025 Kanton Bern, Kanton Bern

Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG, BSG 752.41)

Gesuchstellerin: armasuisse Immobilien, Facility Management Mitte, Guisanplatz 1, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Diggelmann + Partner AG, Spitalackerstrasse 20a, 3013 Bern.

Gesuch:
– Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Thierachern Nr. 15 (Lauf-Nr. 932) für eine Nutzungsdauer von 40 Jahren zur Entnahme von maximal 360 l/min Wasser aus dem Oberflächengewässer Glütschbach für die Bekämpfung von Staubemissionen beim Schiessen sowie allenfalls zur Brandbekämpfung bei Wald- und Flurbränden verwendet werden. Die Wasserentnahme für die Staubbekämpfung soll höchstens zweimal pro Woche erfolgen, wobei die maximale Entnahmemenge pro Tag 40 m3 nicht übersteigen soll.
– Die Nutzungsanlage ist bestehend. Das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten.
Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.

Standort / Parzelle:
Thierachernallmid, 3634 Thierachern, Parzelle Nr. 83.

Entnahmestelle:
E = 2 610 866 / N = 1 176 602, Parzelle Nr. 83.

Ausnahmebewilligungen:
– Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung nach Art. 48 WBG
– Fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 BGF

Auflage- und Einsprachefrist: 11. April bis 12. Mai 2025

Auflageort:
– Gemeinde Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern

Gesuchsakte: −1_Konzessionsgesuch für eine Gebrauchswassernutzung von öffentlichem Wasser vom 27. März 2025 − 2_Technischer Bericht der Diggelmann + Partner AG vom 26. März 2025

Einsprachestelle:
Amt für Wasser und Abfall,
Reiterstrasse 11, 3013 Bern

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Bern, 1. April 2025
Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern


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