Uttigen, Heimberg, Uetendorf
21.08.2025 Kanton BernKonzessionsverfahren mit Bau-, Ausnahme- und Nebenbewilligungen einschliesslich Änderung einer Grundwasserschutzzonenausscheidung sowie Verfahren zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Durchleitungsrechte für öffentliche Leitungen und ihre Sonderbauwerke und Nebenanlagen und Umweltverträglichkeitsprüfung.
Gesuchstellerin:
Wasserverbund Region Bern AG, Lindenauweg 10, Postfach, 3001 Bern
Projektverfasserin:
Diggelmann + Partner AG, Bauingenieure sia I suisse.ing, Spitalackerstrasse 20a, 3013 Bern
Gesuch:
– Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung mit einer Entnahmeleistung von neu 35 000 Liter/Minute (bisher 60 000 l/ min) und einer Dauer der Konzession von 40 Jahren
– Neubau Grundwasserfassung Neuezälgau (Horizontalfilterbrunnen) und Umbau bestehender Caisson-Brunnen
– Stilllegung und teilweise Rückbau der bestehenden Vertikalfilterbrunnen
– Erteilung der Baubewilligung für die zur Anbindung an das bestehende Netz erforderlichen Leitungen und Nebenbauwerke sowie für die Umlegung von Strassen
– Anschluss Fallheber 1 + 2 an Vakuumsystem
– Sicherung von öffentlichen Wasserleitungen mit Sonderbauwerken und Nebenanlagen
– Änderung und Genehmigung der für die beantragte Konzession erforderlichen Grundwasserschutzzone
Es wird auf die Gesuchsakte und die Profile verwiesen.
Standort:
Adresse: Neuezälgweg / Gutshofweg, Kiesen; Parzelle Nr. 670
Koordinaten E = 2 610 667 / N = 1 183 282
(neuer Horizontalfilterbrunnen)
Koordinaten E = 2 610 486 / N = 1 183 382
(Umbau Caisson-Brunnen)
Ausnahmebewilligungen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
– Wasserbaupolizeiliche (Ausnahme-)Bewilligung (Art. 48 WBG)
– Temporäre und definitive Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5 bis 7 WaG)
– Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG)
– Nicht-forstliche Kleinbauten (Art. 16 WaG)
– Bauten in Schutzzone S1 und S2 (Anhang 4 Ziffer 223 und 222 GSchV)
– Bauen unterhalb mittlerer Grundwasserspiegel (Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 GSchV)
– Eingriffe in kantonale Naturschutzgebiete nach Art. 7 NSchG
– Eingriffe in Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung nach Art. 6 und 7 AlgV
– Eingriffe in Bestände geschützter Pflanzen nach Art. 20 NHG
– Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere nach Art. 20 NHG
– Ausnahme Uferschutzplan nach Art. 6 SFG
– Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. September 2025
Auflageorte:
Gemeindeverwaltung Kiesen, Bausekretariat, Bahnhofstrasse 10, 3629 Kiesen
Gemeindeverwaltung Heimberg, Abteilung Bau, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg
Gemeindeverwaltung Uttigen, Bauverwaltung, Bühlweg 1, 3628 Uttigen
Gemeindeverwaltung Uetendorf, Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
Einsprachestelle:
Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Bern, im August 2025
Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern