Baupublikation Thun
14.08.2025 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Raiffeisen Thunersee-Kiesental AG, Burgstrasse 20, 3600 Thun
Projektverfasserin: Baumann Lukas Architektur AG, Klybeckstrasse 141, 4057 Basel
Standort / Parzelle: Bälliz 59, 59a; Thun 1 Gbbl. Nr. 5251
Zone BR 2022: UeO bc «Bälliz», Altstadtgebiet A III «Bälliz»
Bauinventar: Schützenswert, K-Objekt, Baugruppe B «Bälliz»
Bauvorhaben: Sanierung Simmenthalerhof; Renovation Ursprungsgebäude; Rückbau Anbauten und Neubau Gewerbe- und Wohngebäude
Überbauungsordnung: UeO bc «Bälliz»
Beanspruchte Ausnahme: Verzicht sommerlicher Wärmeschutz (Art. 16 Abs. 1 KEnV)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Versickerung Oberflächenwasser vor Ort. Zone A
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 15. September 2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0335
eBau-Nr. 2025-9935
Thun, 11. August 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun