Heimberg

  14.08.2025 Verkehrsmassnahmen

Verkehrsmassnahmen
Der Gemeinderat Heimberg verfügt mit Beschluss vom 30. Juni 2025, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, folgende Verkehrsmassnahmen:

Vortrittsregelung
Detailerschliessungsstrassen Bäumberg

Mit der generellen Überprüfung der Signalisierung im gesamten Gemeindegebiet wurde festgestellt, dass die Detailerschliessungsstrassen entlang der Bäumbergstrasse nur zum Teil mit dem Signal 3.02 «Kein Vortritt» ausgerüstet sind. Somit werden mit diesem Beschluss alle Detailerschliessungsstrassen, welche in die Bäumbergstrasse einmünden, mit derselben Signalisation 3.02 «kein Vortritt» signalisiert.

Gültig für folgende Strassen: Bäumberg-, Sonnhalde-, Alpenblick-, Ackerfluhweg, Räbacher, Mittel- und Sonnrainweg.

Die Zustimmungsverfügung durch den Oberingenieurkreis I (OIK) vom 28. Juli 2025 liegt vor. Es wird auf die Pläne verwiesen. Diese sind einsehbar bei der Abteilung Bau, Heimberg oder auf der Homepage der Gemeinde Heimberg.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67, Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) bis 15. September 2025 beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Diese Verfügung tritt nach dem Errichten der Signalisation in Kraft.

Gemeinderat Heimberg


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