Baupublikation Hilterfingen

  11.09.2025 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchstellerin: STWEG Hünibachstrasse 36/38/40/42, Hünibachstrasse 36, 3652 Hilterfingen
Vertreter: Didier Bieri-Ritter, Bächiweg 12, 3626 Hünibach
Projektverfasserin: Müller + Hänni AG, Postgässli 1, 3662 Seftigen
Grundeigentümerin: STWEG Hünibachstrasse 36/38/40/42, 3652 Hilterfingen
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Standort / Parzelle: Hünibachstrasse 36, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 300
Koordinaten: 2 616 456 / 1 176 856
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnzone 2 E2
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b)
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
10. Oktober 2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 8. September 2025
Bauverwaltung Hilterfingen


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