Letztwillige Verfügungen
11.09.2025 Allgemeine PublikationenDie nachstehende Person hat letztwillige Verfügungen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat der Notar diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation im Sinne von Art. 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innerhalb der Auflagefrist in die letztwilligen Verfügungen Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innert der angegebenen Frist keine Einsprache, wird den gesetzlichen Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen.
Erblasserin:
Frau Lena Ott geb. Eggenberger, geboren 29. Juni 1935, von St. Gallen (SG), verwitwet, wohnhaft gewesen in 3612 Steffisburg, mit Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim Riedacker, Riedackerstrasse 12, 3627 Heimberg, verstorben am 7. Juni 2025 in Heimberg.
Erbvertrag und Testament:
Erbvertrag vom 27. Juli 2021 (Urschrift Nr. 8571 von Notar Dominik Tschabold, Steffisburg) und letztwillige Verfügung vom 3. Mai 2025.
Frist:
1 Monat seit dritter und letzter Publikation.
Kontaktstelle:
Alois Mani, Rechtsanwalt und Notar
Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun