Baupublikation Oberhofen
11.09.2025 Baupublikationen, OberhofenGesuchstellerin: Niesenblick GmbH, Längenschachen 28, 3653 Oberhofen, vertreten durch Rechtsanwalt Niklaus Fahrländer, Kanzlei Konstruktiv, Helvetiastrasse 5, Postfach 179, 3000 Bern 6
Vorhaben: 1. Umbau Hotel Restaurant Niesenblick (Art. 6 Abs. 2 Bst. a GGG) (40 Innensitzplätze, 60 Sitz-, Steh-, und Liegeplätze auf Terrasse). EG / Tiefparterre: a) Umnutzung Kühllager zu Umkleideraum. EG / Aussenraum: b) Einbau Terrassentüre anstelle eines Fensters im Restaurant mit neuem Treppenabgang auf Terrasse Südwestfassade; c) Nutzung der einzigen Toilette im Restaurant neu als Unisex Toilette; d) Teilabbruch und Neugestaltung Hoteleingang Südostfassade; e) neue Aussentoilette und neues Getränkelager an Südostfassade; f) Ersatz Absturzsicherung rund um die Terrasse (neu in Glas); g) Reduktion von 10 auf 9 Parkplätze; h) Aufhebung eines Parkplatzes längs der Kantonsstrasse zugunsten von 10 Veloabstellplätzen. 1. OG: i) Umnutzung Saal und Toilettenanlage Restaurant zu Hotelzimmern; j) Anbau eines durchgehenden Balkons und Einbau von 5 Balkontüren anstelle Fenster in Südwestfassade; k) Anbau eines Balkons und Einbau von Balkontüre anstelle Fenster in Südostfassade. 2. OG: l) Anbau zweier Balkone und Einbau von zwei Balkontüren anstelle Fenster in Nordwestfassade; m) Anbau eines Balkons und Einbau von Balkontüre anstelle Fenster in Südostfassade. 2. Steganlage: a) Ersatz Fingerstege (neu mit zwei Gelenken); b) Ersatz des Gitterrostes durch Holzoberfläche beim bestehenden Hauptsteg. 3. Touristische Fahrnisbauten: Aufstellen a) eines kleinen Anhängers mit Schwimmwesten und Bootszubehör (2.00 x 1.30 m) und b) einer Umkleidekabine (1.00 m x 1.00 m), Aufstellungsdauer a) + b) während maximal 6 Monaten von April bis Oktober; c) einer finnische Fasssauna mit einem Ruheraum und d) zweier Hot Pots, Aufstellungsdauer c) + d) während maximal 6 Monaten von November bis März
Standort / Parzellen: Längenschachen 28, Parzellen Nr. 603, 116 und See
Koordinaten: 2 618 584 / 1 174 823
Zone: Gastgewerbezone
Gewässerschutzbereich: Ao
Schutzzone/-objekt: Uferschutzzone und Verkehrsflächen (SFG) sowie See, 3 geschützte Hochstammbäume sowie geschützte Grünsubstanz
Ausnahmen / Bewilligungen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 RPG). Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG / Art. 41 GSchV). Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 80 SG). Unterschreiten der vorgeschriebenen Raumhöhe (Art. 67 BauV). Unterschreiten der vorgeschriebenen Fensterfläche (Art. 64 BauV). Überschreiten der maximalen Länge von vorspringenden Gebäudeteilen (Art. 212 Abs. 2 Bst. d GBR)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Oktober 2025
Auflagestelle: Gemeinde Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofene oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20788
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Thun, 8. September 2025
Regierungsstatthalteramt Thun