Baupublikation Steffisburg
11.09.2025 Baupublikationen, SteffisburgGesuchstellerin: KPT Krankenkasse AG, Stephanie Kessler und Lukas Marti, Postfach, 3001 Bern
Projektverfasserin: brügger architekten AG, Matthias Schenk, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun
Bauvorhaben: Sanierung und Verbesserung der Trag- und Brandschutzsicherheit der Einstellhalle, Bösbachstrasse 18, inkl. neuen Lüftungsschächten; Um- und Ausbau sowie Sanierung des Wohnhauses, Bösbachstrasse 20: Grundrissanpassungen und Einbau einer zusätzlichen Wohnung im obersten Geschoss; Erweiterungen der bestehenden Balkone; Erstellen einer PV-Anlage auf der Hauptdachfläche und Änderung der Wärmeerzeugung von Gas zu Fernwärme (Zuleitung Fernwärme bestehend); neue Umgebungs- und Aussenraumgestaltung (neue Spiel-/Aufenthaltsflächen, neuer Fahrradabstellplatz; Flächenanpassung bei den bestehenden Aussenparkplätzen entlang der Ziegeleistrasse, usw.
Ausnahmen: Überschreiten der zulässigen Fassadenhöhe (Art. 2 Abs. 1 GBR Steffisburg). Bauen innerhalb des Gewässerraumes (Art. 40 GBR Steffisburg/Art. 41c GSchV). Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg)
Standort / Parzellen: Bösbachstrasse 18 und 20, Parzellen Nr. 2400, 4655 und 4656
Koordinaten: 2 615 083 / 1 180 400
Nutzungszone: Wohnzone W3
Gewässerschutzbereich: Zone A
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: Anschluss an zentrale ARA bestehend. Einleitung Dachwasser in Vorfluter (Bösbach). Platz- und Verkehrsflächen werden eingeleitet
Einsprache- und Auflagefrist bis zum: 13. Oktober 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden
Hinweis: Dieses Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem separaten Baugesuch Nr. 2025-042 (eBau-Nr. 2024-2478), Bösbachstrasse 16, welches zeitgleich veröffentlicht wird. Themen wie zum Beispiel Kinderspielplätze, Aufenthaltsflächen und Parkierung sind parzellenübergreifend
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 8. September 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat