Burgergemeinde Uetendorf

  09.10.2025 Uetendorf

Burgergemeindeversammlung
Freitag, 21. November 2025, 20.00 Uhr, im Zehntenhaus, Unterbälliz, Uetendorf

Traktanden:
1. Vorbericht / Budget 2026; Genehmigung
2. Finanzplan 2025-2030
3. Informationen Burgergut / Moosweg / Burgerchalet
4. Burgerrat: Neuwahl sowie Wiederwahl Burgerräte und Revisionen
5. Verschiedenes und Informationen
6. Auszahlung Burgernutzen

Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften liegen beim Präsidenten 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Alle Nutzungsberechtigte, die Anspruch auf den Burgernutzen erheben, sind gebeten, an dieser Versammlung teilzunehmen. Die Auszahlung erfolgt nur an den Nutzungsberechtigten oder dessen Ehefrau. Anderweitige Stellvertretung ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind alle Personen, die das 65. Altersjahr zurückgelegt haben.

Wer an der Burgergemeindeversammlung unentschuldigt fernbleibt, erhält den Burgernutzen, abzüglich 20%, im Dezember unter Kostenfolge zugestellt.

Um die Kostenfolge zu umgehen besteht die Möglichkeit, dem Sekretariat oder dem Präsidenten einen entsprechenden Einzahlungsschein zukommen zu lassen.

Entschuldigungen haben vor der Versammlung ausnahmslos in schriftlicher Form (E-Mail oder Brief) an die Burgergemeinde Uetendorf, 3661 Uetendorf, E-Mail sekretariat@burgergemeinde-uetendorf.ch, zu erfolgen. Mündliche Entschuldigen können nicht akzeptiert werden.

Gemeindebeschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, für Wahlen innerhalb von 10 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird durch den Burgerrat ein Znüni offeriert.

Gestützt auf Art. 65/1 des Organisationsreglements der Burgergemeinde Uetendorf, liegt das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 21. November ab 28. November während 30 Tagen beim Präsidenten Andreas Gusset, Thunstrasse 65, Uetendorf, auf und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll beim Burgerrat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Burgerrat entscheidet anschliessend über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Burgerrat


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