Heimberg
02.10.2025 Kanton BernErneuerung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe
Konzessionsverfahren nach Art. 9, 11 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)
Gesuchsteller:
STWEG Aumatte Heimberg, p. Adr. IM-MOVATIV Häfliger AG, Burgerstrasse 3, 3600 Thun
Projektverfasser:
STWEG Aumatte Heimberg, p. Adr. IM-MOVATIV Häfliger AG, Burgerstrasse 3, 3600 Thun
Gesuch:
Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Heimberg Nr. 43 Lauf-Nr. 2468 zur Nutzung von maximal 1150 l/min aus dem Grundwasser zur Raumheizung. Nach der Nutzung wird das Wasser, abgesehen von der thermischen Veränderung, unverschmutzt und vollständig wieder ins Grundwasser zurückgegeben. Die Nutzungsanlagen sind bestehend. Das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten. Die Konzession endet am 31. Dezember 2025. Sie soll nahtlos ab Ablauf um 20 Jahre erneuert werden.
Standort:
Aumatte, 3627 Heimberg,
Koordinaten Entnahme 1:
E = 2 612 514 / N = 1 181 937
Koordinaten Entnahme 2:
E = 2 612 535 / N = 1 181 846
Koordinaten Entnahme 3:
E = 2 612 500 / N = 1 181 877
Koordinaten Rückgabe 1:
E = 2 612 445 / N = 1 181 917
Koordinaten Rückgabe 2:
E = 2 612 470 / N =1 181 838
Ausnahmebewilligungen:
Keine
Einsprachefrist:
3. Oktober bis und mit 3. November 2025
Auflageort:
Bauverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg
Einsprachestelle:
Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Bern, 26. September 2025
Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern