Kommunale Urnenabstimmung vom 30. November

  02.10.2025 Wattenwil

Gestützt auf Art. 7, Bst. a) der Gemeindeordnung (GO) vom 1. Januar 2025 der Einwohnergemeinde Wattenwil wird folgende Gemeindeabstimmung bekannt gemacht:

Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 1 025 000.– inkl. MwSt. für die Instandsetzung und Erneuerung des Bruchwegs

Botschaftstext
Die Projektpläne und die Erläuterungen zur Vorlage können ab Donnerstag, 30. Oktober, unter www.wattenwil.choderbei der Abteilung Präsidiales eingesehen werden. Die Erläuterungen werden zudem zusammen mit dem Abstimmungsmaterial bis spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstermin verschickt.
Am Montag, 20. Oktober, 19.30 Uhr, findet in der Aula des Schulhaus Hagen eine Informationsveranstaltung über das geplante Projekt statt.

Ausübung des Abstimmungsrechts
– Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wattenwil wohnhaft sind.
– Das Abstimmungsmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 28. November, 13.00 Uhr, persönlich ein Duplikat verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Lokal an der Vorgasse 1 wie folgt geöffnet: Sonntag, 30. November, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit dem persönlich unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung an der Vorgasse 1 eingeworfen werden (letzte Leerung Sonntag, 30. November, 10.00 Uhr). Im Übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal Die Auszählung findet bei der Gemeindeverwaltung (Vorgasse 1) statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.wattenwil.chpubliziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Der Gemeinderat


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