Thun
09.10.2025 Kanton BernKonzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG, BSG 752.41) mit Bau-, Ausnahme- und Nebenbewilligung
Gesuchsteller:
Rolf und Dorothea Lemberg, Hofstettenstrasse 20, 3600 Thun
Projektverfasser:
Rolf und Dorothea Lemberg, Hofstettenstrasse 20, 3600 Thun
Gesuch:
– Erteilung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von 65 l/min Aarewasser zum Wärmeentzug und einer Dauer der Konzession für 20 Jahre. Das entnommene Wasser soll nach einer Abkühlung von maximal 3K wieder vollständig in die Aare zurückgegeben werden.
– Erteilung der Baubewilligung einschliesslich der erforderlichen Ausnahme- und Nebenbewilligungen für die Erstellung des Entnahme- und Rückgabebauwerks
Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.
Standort:
Hofstettenstrasse 20, 3600 Thun Parzellen Nr. 2424 (Gebäude), 2298 (Vorplatz), 2970 (Aare) Koordinaten E = 2 615 060 / N = 1 178 163 (Entnahme- und Rückgabebauwerk)
Ausnahmebewilligungen:
Im Konzessionsverfahren werden die öffentlichen Interessen für die Erteilung der folgenden Ausnahmebewilligungen geprüft:
– Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung nach Art. 48 WBG
– Fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 BGF
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
10. November 2025
Auflageort:
Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Einsprachestelle:
Amt für Wasser und Abfall,
Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Bern, 6. Oktober 2025
Amt für Wasser und Abfall
(AWA) des Kantons Bern