Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Lerchenfeld
30.10.2025 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Lerchenfeld
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 27. November 2025, 19.30 Uhr, in der Kirche
Leitung: Sandra Senn, Präsidentin der Kirchgemeindeversammlung
Traktanden:
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokolle der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 1. September 2025
4. Abstimmung über die Fusion der Thuner Kirchgemeinden
a) Fusionsreglement b) Organisationsreglement c) Fusionsvertrag
5. Datenschutzbericht 2025
6. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
7. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Dokumente, die zur Abstimmung vorgelegt werden – das Fusionsreglement, das Organisationsreglement, der Fusionsvertrag und der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung AGR, liegen ab 20. Oktober vorschriftsgemäss im Sekretariat der Kirchgemeinde Lerchenfeld auf. Sie können zu den Bürozeiten am Dienstag und Freitag jeweils von 8 bis 11 Uhr eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, solche gegen Wahlen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokollauflage
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen im Sekretariat und auf der Verwaltung der Gesamtkirchgemeinde Thun öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.
Im Namen des Kirchgemeinderates:
Rudolf Jenni, Präsident
