Baupublikation Amsoldingen
20.11.2025 Baupublikationen, AmsoldingenBauherrschaft / Gesuchsteller: Jaberg Ruth + Ueli, Weier 6d, 3616 Schwarzenegg
Projektverfasserin: akkurat bauatelier AG, Allmendstrasse 32, 3600 Thun
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Thun vom 27. November 2023 gemäss Projektbeschrieb
Bauvorhaben nach Projektänderung:
a) Umbau Zweifamilienhaus mit zweigeschossigem Erweiterungsbau zu einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen
b) Neubau Autounterstand für 3 Fahrzeuge, teilintegriert in Erweiterungsbau
c) Altbau mit Ausbau Dachgeschoss mit 2 Lukarnen (Nord- und Südseite)
d) Luft/Wasser-Wärmepumpe als Ersatz der Ölheizung
e) Anbau Balkone übereinanderliegend auf Südseite Altbau
Standort / Parzelle: Chorherrengasse 5,
Parzelle Nr. 389
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone (WG)
Beanspruchte Ausnahmen: Keine
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Gewässerschutzzone: üB + Ao
Hinweis: Verzicht auf Profilierung (Art. 16 Abs. 3 BewD)
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 35, 3633 Amsoldingen
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. Dezember 2025
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).GemässArt. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 / 31 Baugesetz).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Allfällige Rechtsbegehren können sich nur gegen die Projektänderung richten.
Amsoldingen, 13. November 2025
Gemeinderat Amsoldingen
