Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg
13.11.2025 UnterlangeneggFakultative Referenden
Gemäss Organisationsreglement Oberstufenzentrum Unterlangenegg (OgR-OSZ) Art. 16 Bst. e beschliesst die Delegiertenversammlung unter Vorbehalt des fakultativen Referendums neue Ausgaben von mehr als Fr. 40 000.– bis Fr. 700 000.–, das Budget der Erfolgsrechnung und die Gemeindebeiträge sowie Ausführungsreglemente.
Gemäss Art. 34 Abs. 1 OgR-OSZ können mindesten fünf Prozent der Stimmberechtigten oder die Gemeinderäte von mindestens zwei Verbandsgemeinden gegen Beschlüsse der Delegiertenversammlung das Referendum ergreifen.
Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung.
Einreichungsstelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist beim Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg, Sekretariat, Aebnit 83, 3614 Unterlangenegg, auf.
Beginn der Referendumsfrist:
13. November 2025
Ablauf der Referendumsfrist:
15. Dezember 2025
Folgende Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 5. November 2025 unterliegen dem fakultativen Referendum:
Budget 2026 für den Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg
Aufwand: Fr. 2 395 000.–
Ertrag: Fr. 2 395 000.–
Gemeindebeiträge: Fr. 2 045 000.–
davon
Fr. 327 400.–
Schulbetrieb
Fr. 1 148 900.–
Neue Finanzierung Volksschule
Fr. 151 700.–
Schulliegenschaften
Fr. 391 800.–
Abschreibungen/Zins Bau OSZ
Fr. 25 200.–
Tagesbetreuung
Benutzungsreglement für verbandseigene Räumlichkeiten
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) geben wir öffentlich bekannt, dass das von der Delegiertenversammlung am 5. November 2025 beschlossene neue Benutzungsreglement für verbandseigene Räumlichkeiten des Gemeindeverbands Oberstufenzentrum Unterlangenegg, gültig ab 1. Januar 2026, vorbehaltlos genehmigt wurde.
Unterlangenegg, 13. November 2025
Gemeindeverband
Oberstufenzentrum Unterlangenegg
