Verfügung Strassenverkehr

  04.12.2025 Verkehrsmassnahmen

1043-25; Verkehrsbeschränkungs-Verfügung

Gemeinde: Buchholterberg

Strassenabschnitt: Kantonsstrasse Nr. 1250 zwischen Birchbüel und Gemeindegrenze
Oberdiessbach

Verwaltungskreis: Thun

Verkehrsanordnungen: Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (SSV-Nr. 2.30) zwischen Mühlematt 14 und Teufenbach 8A; Höchstgeschwindigkeit 40 km/h (SSV-Nr. 2.30) zwischen Teufenbach 8A und Teufenbach 232; Höchstgeschwindigkeit 60 km/h zwischen Teufenbach 232 und der bestehenden Höchstgeschwindigkeit 40 km/h in Wangelen; Erweiterung der bestehenden Höchstgeschwindigkeit 60 km/h im Bereich Ibach bis hin zum Innerortsgebiet / Höchstgeschwindigkeit 40 km/h Wangelen sowie in Richtung Oberdiessbach bis nach der Verzweigung Kirchweg.

Grund der Massnahmen und weiterer Hinweis: Die Massnahmen sind für die Erhöhung der Verkehrssicherheit zwischen Birchbüel und der Gemeindegrenze Oberdiessbach erforderlich.
In Birchbüel wird aufgrund der dichten Bebauung ab der Waldgrenze bis und mit Mühlematt 14 sowie der Vorgaben gemäss Art. 22 Abs. 3 SSV und Art. 4a Abs. 1a VRV zudem die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h generell (SSV-Nr. 2.30.1) signalisiert. Diese Signalisation muss weder verfügt noch publiziert werden (Art. 107 Abs. 3 Bst. b 8 SSV).

Rechtliche Hinweise
Das Tiefbauamt des Kantons Bern verfügt oben genannte Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 43 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1).

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Verwaltungskreises sowie nach dem Anbringen, Auswechseln oder Entfernen der Signale und/oder Markierungen in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


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