Thun
18.12.2025 Kanton BernKonzessionsverfahren nach Art. 9 und 11 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997
(WNG, BSG 752.41)
Gesuchstellerin: Frutiger AG Immobilien, Frutigenstrasse 37, 3601 Thun
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern
Gesuch:
– Konzessionsgesuch zur Nutzung von maximal 1700 l/min Wasser aus dem Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe (Wärmeentzug). Das genutzte Wasser soll um maximal 3 Kelvin abgekühlt werden.
– Konzessionsgesuch zur Nutzung von maximal 1100 l/min Wasser aus dem Grundwasser zum Betrieb einer Kühlwassernutzung (Wärmeeintrag). Das genutzte Wasser soll um maximal 6 Kelvin erwärmt werden.
– Nach der Nutzung soll das Wasser vollständig und unverschmutzt in den Grundwasserleiter zurückgegeben werden.
– Das Konzessionsverfahren wird mit dem Baugesuch «Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit 168 Wohnungen sowie einem Pflegeheim mit 128 Pflegezimmern, Verwaltungsfläche und einem öffentlichen Restaurant im Erdgeschoss mit 200 Innen- und 40 Aussensitzplätzen (Art. 6 Abs. 2 Bst. a GGG2), Photovoltaikanlage auf allen Dächern.», eBau Nummer 2024-15107 / 186258 koordiniert.
Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.
Die Gesuchsunterlagen können unter folgendem Link mit dem Passwort Hofackerstrasse 5161 eingesehen werden: https://data.be.ch/s/pXHeWdMQjeQPWdk
Standort / Parzellen: Hofackerstrasse 51–61, 3645 Gwatt (Thun), Parzellen Nr. 5137–5141, 5247 Entnahme: E = 2 614 040 / N = 1 175 370 Rückgabe: E = 2 614 201 / N = 1 175 544
Ausnahmebewilligungen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Januar 2026
Auflageort: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Bern, 15. Dezember 2025
Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern
