26. Thuner Fasnacht 2026 – generelle Überzeit (Achtung: keine lokale Freinacht!)
22.01.2026 Allgemeine PublikationenGestützt auf Art. 13 Abs. 4 des Kant. Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 wird den Gastgewerbebetrieben (inkl. Aussenplätze, Verkaufsstände und Festwirtschaften in allen Zelten) in der Thuner Innenstadt im Rahmen der Fasnacht 2026 von Samstag, 31. Januar auf Sonntag, 1. Februar eine generelle Überzeitbewilligung bis 3.30 Uhr erteilt.
Übrige Zeiten:
– Donnerstag, 29. Januar, ab 19.30 Uhr, «Ichüblete»: Umzug, «Gring» aufziehen, Platzkonzerte müssen bis 23.30 Uhr beendet sein, Öffnungszeiten Festwirtschaften in allen Zelten sowie Betrieb der Verkaufsstände ab 14.00 bis 0.30 Uhr.
– Freitag, 30. Januar, ab 11.00 Uhr: Festwirtschaft mit eigenem Programm durch die Festzeltbetreiber hinter dem Rathaus, Waisenhausplatz und Mühleplatz bis 2.00 Uhr. Ab 20.00 Uhr Guggefescht im Festzelt auf dem Mühleplatz. Schnitzelbankabend in verschiedenen Restaurants. Alle Musikdarbietungen im Freien und in den Festzelten müssen bis 2.00 Uhr beendet sein.
– Samstag, 31. Januar, ab 11.00 Uhr: Kinderfasnacht im Festzelt auf dem Mühleplatz mit anschliessendem Kinderumzug und Konzert. Ab 17.00 Uhr freies Gässlen.
Alle Musikdarbietungen im Freien und in den Festzelten müssen bis 3.00 Uhr beendet sein.
– Sonntag, 1. Februar, ab 13.59 Uhr: Fasnachtsumzug, anschliessend Monsterkonzert auf dem Rathausplatz mit «Gring» einziehen. Festwirtschaft in allen Zelten sowie Betrieb der Verkaufsstände ab 8.00 bis 20.30 Uhr. Alle Musikdarbietungen müssen bis 20.30 Uhr beendet sein.
Bewilligung für Zusatzaktivitäten und Verkaufsstände
Die Bewilligung für Zusatzaktivitäten und Verkaufsstände werden nur durch die Thuner Fasnachtsfreunde in Zusammenarbeit mit dem Polizeiinspektorat Thun erteilt.
Verbotener «wilder Strassenhandel» Die wilde Auslage von Waren durch «Strassenhändler/innen» zum Verkauf ist verboten. Widerhandlungen haben Busse und Beschlagnahmung der Waren bis Festende zur Folge.
Stadt Thun, Abteilung Sicherheit
