Baupublikation Heiligenschwendi

  29.01.2026 Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Schnegg René und Küng Elisabeth, Mittlere Haltenstrasse 14, 3625 Heiligenschwendi
Projektverfasserin: Bachmann Holzbau GmbH, Siegrist Florian, Längmatt 2, 3615 Heimenschwand
Bauvorhaben: Anbau Wintergarten auf Balkon Südwest; Vergrösserung Balkon südseitig; Vordach über Eingang nordseitig
Standort / Parzelle: Mittlere Haltenstrasse 14, Parzelle Nr. 584
Koordinaten: 2 617 582.25 / 1 177 318.27
Nutzungszone/Überbauungsordnung:
Wohnzone W2
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahmen: GBR Art. 14
– Unterschreiten Strassenabstand. GBR Art. 25 Abs. 1 – Unterschreiten Grenzabstand für vorspringende Bauteile. GBR Art. 34 Abs. 2 + 3 – Abweichung Dachgestaltung/Neigung/Vorsprünge
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehend, örtliche Versickerung. Zone üB
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20632
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. März 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 26. Januar 2026
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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