Baupublikation Steffisburg
15.01.2026 Baupublikationen, SteffisburgGesuchsteller: Marc und Micha Bieri, Dohlenweg 9, 3612 Steffisburg
Projektverfasserin: J. Höhn + Partner Architekten AG, Eichmattweg 4, 3600 Thun und Zukunftbaut GmbH, Stöckackerstrasse 79, 3018 Bern
Bauvorhaben: Aufstockung (Abbruch und Neubau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken); Wohnraumerweiterung auf der Westseite; energetische Sanierung der Gebäudehülle mit Einbau einer im Dach integrierten Photovoltaikanlage; Einbau von je zwei Gauben auf beiden Hauptdachseiten; Erneuerung und Vergrösserung des bestehenden Balkons sowie Neugestaltung der Terrasse (südseitig); Abbruch bestehende Garage (Dohlenweg 9a); Erstellen von zwei ungedeckten Aussenparkplätzen und einem zusätzlichen Kellerabgang; Wärmeerzeugung mit einer aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpe
Ausnahmen: Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg). Unterschreitung der Treppenbreite (Art. 59 Abs. 2 BauV)
Standort / Parzelle: Dohlenweg 9 und 9a, Parzelle Nr. 2245
Nutzungszone: Wohnzone W2
Schutzobjekt/-zone: Nicht betroffen / Keine
Gewässerschutzbereich: Zone A
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: unverändert (Anschluss an zentrale ARA). Einleiten Dachwasser in Versickerungsanlage Typ b. Das Regenabwasser der Platz- und Verkehrsflächen wird abgeleitet (Mischwasserkanal)
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
16. Februar 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 9. Januar 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat
