Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 29. März
19.03.2026 BlumensteinDie persönliche Stimmabgabe kann erfolgen: Im Eingangsraum des Gemeindehauses
Sonntag, 29. März, 10.00 –11.00 Uhr
Die letzte Leerung des Briefkastens der Gemeindeverwaltung erfolgt jeweils am Sonntag, 9.00 Uhr (briefliche Stimmabgabe).
Reklamationen wegen Nichterhalt des Stimmmaterials sind bis spätestens Freitag, 27. März, 11.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei anzubringen.
Fehlerhafte Stimmrechtsausweise
Die Stimmbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Blumenstein haben mit dem Versand der Wahlunterlagen für Sonntag, 29. März, fehlerhafte Stimmrechtsausweise erhalten.
Auf diesen Ausweisen wird der 8. März als Abstimmungstag genannt; richtig müsste es «29. März 2026» heissen. Alle weiteren Unterlagen im Wahlkuvert sind korrekt.
In Absprache mit dem Regierungsstatthalteramt Thun wird mit dieser Publikation den Stimmbürgerinnen und -bürgern von Blumenstein mitgeteilt, dass die Stimmrechtsausweise für den Wahlsonntag vom 29. März 2026 trotzdem gültig sind – unabhängig davon, ob das Wahlrecht an der Urne oder durch briefliche Abgabe erfolgt.
Am Wahlsonntag werden die eingegangenen Stimmabgaben systematisch auf allfällige Doppelabgaben überprüft. Eine doppelte Stimmabgabe ist verboten.
Die Gemeinde entschuldigt sich für diesen Fehler. Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung Blumenstein gerne zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung
