Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Juni
18.06.2026 OberlangeneggGemäss Artikel 67 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oberlangenegg liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2026 ab 11. Juni während dreissig Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Oberlangenegg, 3. Juni 2026
Der Gemeinderat
