AGBs

  22.12.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Auftrag an Thuner Amtsanzeiger. Mit der Auftragserteilung an den Thuner Amtsanzeiger akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allmedia. Alle Inseratenaufträge erscheinen zusätzlich zur Papierversion im Thuner Amtsanzeiger auf Smartphone, iPhone, Tablet und PC in e-Paper-Versionen.

Allmedia-Zuschlag. Auf alle Aufträge wird pro Inserat und pro Erscheinung ein Zuschlag von Fr. 12 verrechnet. Ausser: Prospektbeilagen, Themenbeilagen, Privat-Markt, AGVSZeileninserate und Glückwünsche.

Anwendbarkeit. Die Insertionsbedingungen sind auf sämtliche Anzeigendispositionen des Thuner Amtsanzeigers anwendbar, sofern nicht schriftlich andere Abmachungen getroffen und diese vom Verlag bestätigt wurden.

Auftrag, Änderungen und Sistierungen aller Inserate und Reklamen sollten wenn möglich schriftlich erfolgen. Bei Übermittlung per Fax oder E-Mail kann keine Verantwortung übernommen werden.

Telefonische Aufträge werden ohne Verantwortung (Hörfehler) entgegengenommen.

Platzierungsvorschriften können im Allgemeinen nur als Wunsch, jedoch nicht als Bedingung entgegengenommen werden. Das Nichterscheinen einer Anzeige oder die Platzierung an einer andern Stelle berechtigt nicht zum Geltendmachen irgendwelcher Schadenersatzansprüche.

Korrekturabzüge. Werden Korrekturabzüge gewünscht, so wird der Annahmeschluss mindestens 4 Tage vorverlegt. Die Inserate werden auftragsgemäss eingeschaltet, ohne das «Gut zum Druck» abzuwarten.

Gut zum Druck (GzD). Für bestellte Inseraten-Aufträge, für welche ein GzD angefertigt wird und die nicht im Thuner Amtsanzeiger disponiert werden, verrechnet der Verlag mind. Fr. 120 Stundenansatz. Maximal werden, je nach Aufwand, bis Fr. 360 verrechnet. Der Kunde wird jedoch, sollte der Aufwand die Fr. 120 übersteigen, vorher informiert.

Gestaltungsvorschriften. Vorschriften über die Gestaltung können nicht verbindlich entgegengenommen werden.

Publizierung von Anzeigen. Für den Inhalt ist der Auftraggeber verantwortlich und er hat für allfällige Ansprüche gegenüber dem Verlag einzustehen. Der Verlag behält sich
das Recht vor, Anzeigen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen.

Drucktechnische Mängel. Für Anzeigen, die aufgrund fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen (zu feiner Raster, zu kleine Schrift usw.) nicht einwandfrei erscheinen,
kann keine Haftung übernommen werden. Bei Buntfarben bleibt eine Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Anspruch auf Ersatz oder Reduktion besteht nur dann, wenn
die Anzeige durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung einbüsst.

Fehler. Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung der Anzeige beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn durch das Verschulden des Verlages die Anzeige ihren Zweck nicht erfüllt. Im Maximum können die Kosten für die Insertion vergütet werden. Jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.

Berechnung der Inserate. Die Ausmessung der Inserate erfolgt von Strich zu Strich mit einem Zuschlag von 2 mm gemäss SZV / VSW-Norm. Bei Vollvorlagen wird zur Abdruckhöhe eine Pauschale von 2 mm zugerechnet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Messvorschriften des SZV / VSW.

Frankenabschlüsse / Wiederholungsrabatte gelten nur für ein Jahr, bzw. 365 Tage. Wird der Abschluss nach dem 16. eröffnet, so verlängert sich der Abschluss auf Ende des nächsten Monats des Folgejahres. Stellenmarkt-Inserate sind mm-abschlussberechtigt.

Beraterkommissionen. Kommissionsberechtigt sind Inserate zum CH-Tarif (Lokal-Tarif bei Vollvorlagen), Stellenmarkt, Farbzuschläge, Werbewert bei Prospektbeilagen. Es werden nur Agenturen kommissioniert, welche vom SZV und VSW anerkannt sind. JUP wird keine gewährt.

Zahlungskonditionen: 30 Tage netto. Gelegenheitsanzeigen gegen bar, bei Stammkunden nach Vereinbarung. Kein Skonto. Bei Betreibung, Nachlass, Konkurs fällt jede Rabattvergünstigung und allfällige Vermittlerprovision dahin.

Recht auf Gegendarstellung. Personen, die durch Tatsachendarstellung in Inseraten in ihrer Persönlichkeit unmittelbar betroffen sind, haben das Recht auf Gegendarstellung (Art. 28g ff. ZGB). Die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Gegendarstellung anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers des Inserates, welches die Gegendarstellung veranlasst hat.

Weitere Verwertung der Inserate. Die publizierten Inserate dürfen von Dritten weder ganz noch teilweise kopiert, bearbeitet oder sonst wie verwertet werden. Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Einspeisung auf Online-Dienste, unabhängig davon, ob die Inserate zu diesem Zweck bearbeitet werden oder nicht. Die Verlagsgemeinschaft und die Inserenten untersagen ausdrücklich die Übernahme auf Online-Dienste durch Dritte. Jeder Verstoss gegen dieses Verbot wird vom Verlag rechtlich verfolgt.

Erscheinungsdaten und Platzierungen. Aus technischen Gründen muss sich der TA die Verschiebung von Anzeigen auf die nächste Ausgabe ohne Rückfrage beim Auftraggeber vorbehalten. Vorschriften für feste Erscheinungsdaten und Platzierungen sind abzusprechen und werden ggf. schriftlich bestätigt. Kann die Vorschrift trotzdem nicht eingehalten werden, so wird der Auftraggeber möglichst im Voraus informiert. Für eingehaltene Daten- und Platzierungsvorschriften wird der in der Preisliste festgelegte Preis für Platzierungen erhoben. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

Tarifänderungen vorbehalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

 


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