Informationen über das Vorgehen für die Gesuchseinreichung an den Thuner Amtsanzeiger – Einreichefristen beachten – Einreichung ausschliesslich per Mail

  07.04.2022 Allgemeine Publikationen

Ab dem Jahr 2022 reduzieren sich aufgrund der neuen vertraglich ausgehandelten fixen Entschädigung des Gemeindeverbands durch die Verlagsgemeinschaft für die Periode 2022– 2024 die finanziellen Mittel. Bis jetzt konnte der Gemeindeverband immer alle eingehenden Gesuche für Unterstützungen prüfen und wo gemäss Beitragsreglement die Bedingungen erfüllt waren auch Beiträge sprechen.

Damit auch künftig alle Gesuchstellenden fair behandelt werden können, werden Gesuche künftig nur noch zwei Mal im Jahr behandelt.

Die Einreichefristen für Gesuche sind die Folgenden:
– Montag, 16. Mai 2022, 17.00 Uhr
– Montag, 14. November 2022, 17.00 Uhr

Die Gesuche können nur noch per Mail an die Adresse amtsanzeigerverband@thun.ch eingereicht werden und müssen folgende Unterlagen beinhalten:
– Gesuch/Begründung
– Projektbeschreibung
– Darlegung der finanziellen Situation
(z.B. Jahresrechnungen, Budget, Finanzierungsnachweise, usw.)

Der Vorstand wird auf Grundlage des Beitragsreglements die eingegangenen Gesuche prüfen und eine Beurteilung vornehmen. Dieses Vorgehen ermöglicht es, die Vergaben bewusster, planbarer und möglichst fair für alle zu gestalten. Ungefähr einen Monat nach Ablauf der Einreichefrist werden die Gesuchstellenden über den Entscheid informiert. Verspätet eingereichte Gesuche werden nur wenn terminlich sinnvoll vorgetragen.

Weitere Informationen, insbesondere das Beitragsreglement, sind unter www.thuneramts anzeiger.ch/unterstützungsbeiträge abrufbar.

Gemeindeverband Anzeiger
Verwaltungskreis Thun
Der Vorstand


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