Rechnungsruf im öffentlichen Inventar

  08.09.2022 Allgemeine Publikationen

Durch Verfügung des Regierungsstatthalteramts Thun vom 29. August 2022, wurde über den Nachlass der nachgenannten Person die Errichtung des öffentlichen Inventars angeordnet.

Gemäss Art. 582 ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung vom 18. Oktober 2000 betreffend die Errichtung des Inventars, werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger des Erblassers aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist bei der zuständigen Behörde schriftlich einzureichen. Den Gläubigern des Erblassers, deren Forderungen aus dem Grund nicht in das Inventar aufgenommen wurden, weil sie deren Anmeldung versäumten, sind die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar (Art. 590 Abs. 1 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.

Pichler Peter Heinz, geb. 23. August 1943, von Oberhofen am Thunersee BE, verheiratet, wohnhaft gewesen Rothornweg 12, 3661 Uetendorf, verstorben am 14. Juli 2022.

Eingabefrist: Bis und mit Freitag, 14. Oktober 2022.

Anmeldestellen (schriftlich):
a. Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun: Für Forderungen und Bürgschaftsansprüche gegenüber dem Erblasser
b. Notar Michael Steiner, Aarestrasse 28, 3600 Thun: Für Guthaben des Erblassers

Massaverwalter: Herr Hans Stauffer, Niesenstrasse 1, Postfach 215, 3602 Thun.

Thun, 1. September 2022

Der Beauftragte:
Notar Michael Steiner,
Aarestrasse 28, 3600 Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote