Überbauungsordnung «Areal Kreuz» mit Zonenplanänderung inkl. geringfügige Änderung Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften nach Art. 122 Abs. 1–3 der Bauverordnung vom 6. März 2985 (BauV)
18.09.2019 , AmsoldingenGenehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Amsoldingen am 13. Juni 2018 beschlossene Überbauungsordnung «Areal Kreuz» mit Zonenplanänderung inkl. die vom Gemeinderat Amsoldingen am 14. Dezember 2018 beschlossene geringfügige Änderung des Überbauungsplans und der Überbauungsvorschriften in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 6. August 2019 genehmigt.
Die Überbauungsordnung «Areal Kreuz» tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Amsoldingen, 16. September 2019
Der Gemeinderat