Änderung bei der Regelung von Feuerbrand

  19.02.2020 , Amsoldingen

Ab 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht. In der Schweiz gibt es folgende vier Zonen in Bezug auf den Feuerbrand:

«Gebiet mit geringer Prävalenz», welche lokal begrenzte Überwachungs-, Melde und Bekämpfungsplicht zum Schutz der Produktion von Kernobst und Pflanzengut haben
«Sicherheitszonen» mit Feuerbrand-freiem Gebiet für die Produktion von Pflanzengut von Wirtspflanzen für Schutzgebiete (ZP-Pflanzenpass)
– «Schutzgebiet Wallis» Quarantänestatus (Tilgungspflicht)
«Restliche Schweiz» ist der Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig

Die Pflanzengesundheitsverordnung besagt, dass Gebiete mit tiefer Prävalenz in etwa den Schutzobjekten entsprechen, aber mit mehr Verantwortung den Feuerbrand tief zu halten. Gebiete, in denen eine genügend grosse Anzahl von Besitzern mit Wirtspflanzen ihre Eigenverantwortung wahrnimmt (inkl. im Privatgarten), sprich die Übernahme der Überwachsungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht. Der Kanton kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung erwähnter Pflichten.

Der Bund setzt auf Eigenverantwortung und verwendet die begrenzten Mittel primär zum Schutz von neuen Quarantäneorganismen. Konsequenz daraus, alle Schutzobjekte mit ihrem Radius von 500 m müssen neu definiert werden.

In den Gebieten mit geringer Prävalenz soll der Druck der Feuerbrandbakterien möglichst gering gehalten werden und alle, welche dort Wirtspflanzen besitzen, müssen diese selbst kontrollieren. Dies gilt sowohl für Besitzer von Erwerbsobstplantagen wie auch für Privatpersonen, welche in diesen Gebieten Feuerbrandwirtspflanzen im öffentlichen Grün, im Wald und/oder Garten besitzen. Diese Gebiete sind nach wie vor melde- und bekämpfungspflichtig (Rückschnitt oder Rückriss, Rodungen sind jedoch nicht mehr zwingend).

Die Gebiete mit geringer Prävalenz werden vom Kanton und Bund ausgeschieden. Im Anschluss wird die Öffentlichkeit über die geplante Ausscheidung und die geltenden Pflichten für Wirtspflanzen-Besitzer informiert.

Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich an www.pflanzengesundheit.ch.

Gemeindeverwaltung Amsoldingen


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote