Einwohnergemeindeversammlung

  28.10.2020 , Amsoldingen

Dienstag, 1. Dezember 2020, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Amsoldingen

Traktanden:
1. Jungbürgerehrung 2020
2. Jahresrechnung 2019; Genehmigung
3. Finanzplan 2021–2025; Information
4. Budget und Steueranlage 2021; Genehmigung
5. Erstinvestitionen Mehrzweckanlage; Kreditabrechnung
6. Sanierung Kugelfang; Kreditabrechnung
7. Sanierung diverser Teilabschnitte der Abwasserleitungen und Schächte; Kreditabrechnung
8. Strassensanierung Kumm; Kreditabrechnung
9. Neues Gemeinschaftsgrab; Kreditbewilligung und Genehmigung Teilrevision Begräbnisreglement
10. Einführung Schulsozialarbeit; Genehmigung Übertragungsreglement
11. Ausscheidung Gewässerräume; Genehmigung Zonenplan und Baureglement
12. Verschiedenes

Hinweise
– Die Unterlagen zu den Traktanden 9, 10 und 11 liegen vom 29. Oktober bis 1. Dezember in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
– Die Unterlagen zu den weiteren Traktanden liegen vom 20. November bis 1. Dezember in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
– Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2020 wird spätestens sieben Tage nach der Versammlung, das heisst ab 8. Dezember, während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann gegen seinen Wortlaut beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
– Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Schutzmassnahmen
Der Gemeinderat hat nach Vorgabe der Covid-19 Verordnung besondere Lage Art. 4, ein Schutzkonzept erarbeitet und die Schutzmassnahmen definiert.
– Der Einlass in die Mehrzweckanlage erfolgt ab 19.15 Uhr.
– Der Abstand von 1,5 Meter ist beim Eintreten sowie beim Verlassen des Versammlungslokals einzuhalten.
– Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Für die Organisation von Schutzmasken ist jede und jeder Versammlungsteilnehmende/r selber verantwortlich.
– Zur Nachverfolgung bei einer allfälligen Infektion werden die Personalien aller Anwesenden aufgenommen. Diese werden nach 14 Tagen vernichtet.
– Die Sitzplätze werden den Versammlungsteilnehmenden zugewiesen.
Wir bitten, Verwandte und Familien, möglichst gemeinsam anzustehen, damit diese jeweils nebeneinander sitzen können.

Die Versammlungsteilnehmenden werden gebeten, frühzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen und die Anweisungen zu beachten.

Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat


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