Teilrevision Gebührenreglement mit Gebührenverordnung per 1. August 2021; fakultatives Referendum

  02.06.2021 , Amsoldingen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, gibt der Gemeinderat Amsoldingen die Revision des Gebührenreglements mit Gebührenverordnung bekannt. Das revidierte Gebührenreglement inklusive Gebührenverordnung wurde vom Gemeinderat am 6. April 2021, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, genehmigt. Die Inkraftsetzung dieser Änderungen erfolgt per 1. August 2021. Das revidierte Gebührenreglement mit Gebührenverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen oder auf der Homepage eingesehen werden.

Die Revision des Gebührenreglements mit Gebührenverordnung (Art. 42a, Art. 42b, Art. 52, Abs. 1 und 2 Gebührenreglement und Ergänzung um Ziff. 3 und 4 der Gebührenverordnung) untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass die Änderung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird (Artikel 24 ff., Gemeindeordnung). Das Gebührenreglement inklusive Gebührenverordnung tritt in Kraft, sofern das fakultative Referendum nicht ergriffen wird.
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote