Ausserkraftsetzung Gebührenreglement für die Feuerungskontrolle

  19.12.2024 Hilterfingen, Hilterfingen

Am 8. März 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG; BSG 823.1) beschlossen. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt haben. Der Regierungsrat hat das Inkraftsetzungsdatum dieser Änderung auf 1. August 2025 festgelegt. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fiel, auf den Kanton übertragen. Dies bedeutet, dass die Kontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren ab 1. August 2025 nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden.

Das bestehende Gebührenreglement für die Feuerungskontrolle der Einwohnergemeinde Hilterfingen wird somit hinfällig. Anlässlich seiner Sitzung vom 9. Dezember 2024 hat der Gemeinderat daher die Aufhebung der Bestimmungen per 31. Juli 2025 genehmigt.

Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglementes von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Aufhebung des Reglementes der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

Die Referendumsfrist läuft bis 20. Januar 2025, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 124. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Jürg Arn, Gemeindeschreiber, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.
Der Gemeinderat


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