Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 19. Juni

  25.06.2026 Steffisburg

1. Protokoll der Sitzung vom 30. April 2026;

Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums, Kenntnisnahme

3. Finanzen: Outsourcing der Server- und Basisinfrastruktur in ein Rechenzentrum; Bewilligung Verpflichtungskredit von Fr. 2 498 000.–

Der nachfolgende Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 37 und Art. 51 Abs. 1 Bst. abis der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 dem fakultativen Referendum:

– Von den Abklärungen und Ausführungen des Gemeinderates wird Kenntnis genommen.
– Der Bericht des Datenschutzbeauftragten sowie dessen Zustimmung zur Auslagerung des Rechenzentrums werden zur Kenntnis genommen.
– Für die Auslagerung der kritischen Serverinfrastruktur in ein Schweizer Rechenzentrum wird für die Jahre 2026 bis 2031 ein Verpflichtungskredit von Fr. 2 498 000.– inkl. 8,1% MWST wie folgt bewilligt: zulasten Investitionsrechnung,
Funktion 0229 Allgemeine Verwaltung Fr. 773 000.– zulasten Erfolgsrechnung, Funktion
0229 Allgemeine Verwaltung
Fr. 1 725 000.–
– Allfällige teuerungsbedingte Mehrkosten sind mit diesem Beschluss bewilligt; Preisstand Offerte März 2026, Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) 100.6 Punkte (Dezember 2025= 100).
– Allfällige Mehrkosten durch eine Mehrwertsteuersatz-Erhöhung sind mit diesem Beschluss bewilligt (Basis 8,1%).

4. Tiefbau/Umwelt: Durchlass Mühlebach Erlenstrasse; Abrechnung Verpflichtungskredit vom 29. November 2024; Kenntnisnahme

5. Sicherheit: Feuerwehr; Ersatz Tanklösch fahrzeug Leicht, Homberg; Abrechnung Verpflichtungskredit vom 20. Oktober 2023; Kenntnisnahme

6. Postulat der EVP/EDU-Fraktion betr. «Mitspracherecht Parlament und Gemeinderat bei verkehrstechnischen Entscheiden» (2026/02); Annahme des Postulats und gleichzeitige Abschreibung als erfüllt

7. Postulat der GLP/die Mitte Zulg-Fraktion betr. «Nutzung von Smartvote für kommunale Wahlen» (2026/03); Annahme des Postulats

8. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründungen
8.1 Interpellation der FDP-Fraktion betr. «Bearbeitungsdauer und Pendenzen bei Baubewilligungsverfahren» (2026/08)
8.2 IInterpellation der SVP-Fraktion betr. «Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum in Steffisburg» (2026/09)
8.3 Interpellation der SVP-Fraktion betr. «Photovoltaikausbau, Netzkapazitäten und Versorgungssicherheit in Steffisburg» (2026/10)

9. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung

10. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Fakultatives Referendum
Das Geschäft Nr. 3 unterliegt dem fakultativen Referendum nach Art. 37 und Art. 51 Abs. 1 Bst. abis der Gemeindeordnung vom 3. März 2002. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt der Beschluss 30 Tage nach der Veröffentlichung, d.h. mit Wirkung ab 28. Juli 2026, in Kraft.

Steffisburg, 22. Juni 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Präsidiales


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