Bootsüberwinterung beim Strandbad und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig, markiert)
11.09.2025 Allgemeine PublikationenDas Auswassern findet an folgenden Daten statt:
Mittwoch, 22. Oktober, 15.00 bis 17.00 Uhr (ohne Kran)
Samstag, 25. Oktober, 7.00 bis 13.00 Uhr, Lachenwiese bis ca. 10.00 Uhr (mit Kran)
Die Plätze für die Bootsüberwinterung 2025/ 2026 beim Strandbadareal und auf dem Kiesparkplatz Lachenwiese werden markiert sein.
Am Mittwoch, 22. Oktober, können Boote ohne Kran individuell ausgewassert werden. Die Inkassostelle bei der Strandbadkasse ist von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie die Gebühren, welche in der teilrevidierten Bootsplatzverordnung (BPV) auf der Webseite der Stadt Thun ersichtlich sind.
Während der Wintersaison 2025/2026 können beim Strandbadweg und auf der Lachenwiese (Kiesparkplatz) wiederum Boote gelagert werden. Am Strandbadweg entlang werden mehrheitlich grosse Boote abgestellt, welche zwingend mit dem Kran ausgewassert werden müssen. Es werden keine kleineren Boote dazwischen gelagert. Alle anderen Boote müssen beim Parkplatz nördlich des Kunstrasenfeldes Stadion Lachen und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig) platziert werden. Die Velounterstände beim Strandbad stehen zur Hälfte zur Verfügung.
Die zwei Behindertenparkplätze beim Strandbadweg dürfen nicht genutzt werden.
Am Samstag, 25. Oktober, werden vor Ort je ein Kran auf der Strandbadweg-Seite (7.00 bis ca. 12.30 Uhr) sowie auf der Lachenwiese (7.00 bis ca. 10.00 Uhr) der Firma Frutiger AG gestellt. Die Mithilfe durch das Badmeisterteam ist gewährleistet. Die Überwinterungsplätze werden wiederum nummeriert und die gemeldeten Boote entsprechend eingeteilt.
Ihre Platznummer werden Sie zeitnah erhalten.
– Die vorgängige Anmeldung (Kennzeichen, Bootsgewicht, Länge/Breite, mit oder ohne Kran) bis Montag, 6. Oktober, direkt beim Amt für Bildung und Sport, Fachstelle Sport per E-Mail bootsplatz@thun.ch oder Telefon 033 225 89 58, ist zwingend nötig.
Bei der Strandbadkasse wird zu den genannten Daten und Zeiten eine Inkassostelle eingerichtet. Die Quittung besteht aus einer Vignette, die am Boot oder Bock / Trailer gut sichtbar anzubringen ist. Nach Weisung des Personals können Boote mit diesem Kleber auf den Trockenplätzen abgestellt werden. Bootsbesitzer/innen, welche Boote unrechtmässig abstellen oder keine Gebühren entrichten (fehlende Vignette), werden in einer Nachkontrolle erfasst. Der entstandene Aufwand wird in Rechnung gestellt. Allfällige Abschleppkosten sowie Schäden gehen zulasten der Eigentümer/in.
Während der Wintersaison sind Schleifarbeiten unbedingt zu unterlassen.
Wichtig: Bis spätestens 31. März 2026 muss der Überwinterungsplatz wieder geräumt sein!
Amt für Bildung und Sport