Einwohnergemeinden Gurzelen und Seftigen

  25.08.2021 Ausschreibungen

Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates für die restliche Laufzeit der Vertragsperiode 2018 bis 2025
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreiben die Gemeinden öffentlich aus:

Auftraggeberinnen: Gemeinden des Verwaltungskreis Thun, namentlich die Gemeinden Gurzelen und Seftigen; jede Gemeinde tritt einzeln als Auftraggeberin auf.

Sprache des Vergabeverfahrens:
Deutsch. 

Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde die restliche Laufzeit der Vertragsperiode 2018 bis 2025, sprich für die Zeitspanne vom 1. Januar
2022 bis zum 31. Dezember 2025, gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.

Insbesondere zu beachten sind:
– GeoIG (SR 510.62), VAV (SR 211.432.2) und TVAV (SR 211.432.21)
– KGeoIG (BSG 215.341) und KVAV (BSG 215.341.1)
– Handbücher der amtlichen Vermessung, erlassen durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern: digitale Handbücher «DM.01-AV», «Recht» und «GRUDA-AV» (Handbücher der amtlichen Vermessung)

Eignungskriterien:
– Berufliche Qualifikation (Nachweis: eidgenössisches Patent für Ingenieur-Geometer und Eintrag ins Geometerregister, inkl. Stellvertretung)
– Technische Schnittstellen: Nachweis für DM.01-AV-BE LV95, Version 11 vom 24. Januar 2008; Einhaltung der amtlichen Vermessungsschnittstelle AVS
– Leitende Stellung innerhalb der Firma (Nachweis: Auszug aus dem Handelsregister)
– Finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis: Selbstdeklaration mit sämtlichen verlangten Nachweisen)

Zuschlagskriterien:
Hauptkriterien:
– Angebotene Dienstleistungen (schriftliche Offerte und Präsentation) (Gewichtung: 50%)
– Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 25%)
– Preiskonditionen (vertraglicher Taxpunktwert in % zum kantonalen Taxpunktwert gemäss Art. 16 KVAV) (Gewichtung: 15%)
– Qualitätssicherung (Gewichtung: 10%)

Unterkriterien:
– Angebotene Dienstleistungen
– Persönliche Präsentation der Offerte oder Dienstleistungskonzept (Gewichtung: 25%)
– Erreichbarkeit für den Kunden (Gewichtung: 10%)
– Bezug von Daten der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)
– Personal und Infrastruktur am angegebenen Bürostandort (Gewichtung: 5%)
– Weitere Geomatik- und Vermessungsdienstleistungen im Rahmen der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)
– Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung
– Erfahrung des Büros in ähnlichen Gemeinden (Gewichtung: 20%)
– Führungserfahrung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5%)
– Preiskonditionen (kein Unterkriterium)
– Die Umrechnung in Bewertungspunkte erfolgt arithmetisch korrekt und wird mit einer Nachkommastelle in die Berechnung eingeführt. Für 10% Rabattunterschied zum billigsten Angebot erfolgt die Abminderung der Bewertung um 1 Punkt. Ab 3 Mal dieser Rabattunterschied wird einheitlich die Punktzahl 1 vergeben.
– Qualitätssicherung
– Qualitätssicherung in der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)
– Art der Sicherstellung der Stellvertretung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5%)

Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes: Das Angebot ist bis zum 20. September 2021 (massgebend ist die Postaufgabe) an die jeweiligen Gemeindeverwaltungen der Auftraggeberinnen zu richten.
– Gemeindeverwaltung Gurzelen, Dörfli 117, 3663 Gurzelen
– Gemeindeverwaltung Seftigen, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen

Rechtsmittel:
Allfällige Beschwerden sind gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG) an das zuständige Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, zu richten.


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