Ordentliche Gemeindeversammlung

  06.11.2019 , Forst-Längenbühl

Montag, 9. Dezember 2019, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl

Traktanden:
1. Budget 2020; Beratung und Genehmigung Budget sowie
Festsetzung Steueranlage
2. Gemeindereglement über die Mehrwertabgabe (MWAR); Genehmigung
3. Verschiedenes / Informationen aus den Ressorts

Anschliessend an die Gemeindeversammlung findet die Verleihung Dittligseehecht 2019 statt.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Budget 2020 sowie das Gemeindereglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Forst-Längenbühl, Ende Oktober 2019

Gemeinderat Forst-Längenbühl


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