Gemischt-geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 23 «Weyergraben» Anpassung Art. 11 (PV-Anlagen), nach Art. 122 Abs. 7 BV

  08.05.2025 Steffisburg, Steffisburg

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 11. November 2024 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Nr. 23 «Weyergraben» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 28. März 2025 genehmigt.

Die Änderung der Überbauungsordnung tritt mit Datum der Genehmigung in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Einsichtnahme offen.
Der Gemeinderat


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