Verschiebung ordentliche Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2020

  29.04.2020 , Gurzelen

Der Bundesrat hat vorläufig bis 10. Mai 2020 als Massnahme zur Eindämmung des Coronavirus mittels Verordnung ein Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen ausgesprochen. Es ist nicht bekannt, ob und inwiefern die Massnahmen verlängert werden.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat in der Folge beschlossen, dass der Termin zur Genehmigung der Jahresrechnung bis Ende Juni gemäss Art. 80g Abs. 2 der Gemeindeverordnung, sofern die Genehmigung durch die Legislative aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich ist – nicht eingehalten werden muss. Die Genehmigung der Jahresrechnung hat in der nächstmöglichen Gemeindeversammlung zu erfolgen.

Der Gemeinderat Gurzelen hat, gestützt auf die momentane Situation, entschieden, die Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2020 zu verschieben. Das Ersatzdatum wird sobald wie möglich festgelegt und bekanntgegeben. Die Einladung wird wie gewohnt publiziert und die Traktanden werden in der Gurzele-Poscht 2020-2 vorgestellt. Die Gurzele-Poscht 2020-1 wird Mitte Mai 2020 trotzdem versendet, um die aktuellsten Informationen mitzuteilen.

Der Gemeinderat


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