Hundetaxe 2020

  22.07.2020 , Gurzelen

Gemäss kantonaler Gesetzgebung muss für jeden Hund, der am 1. August 2020 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden. Diese wurde durch den Gemeinderat und gemäss Gebührenreglement auf Fr. 50.– je Hund festgelegt.

Die Hundetaxe wird auch dieses Jahr mit Rechnung erhoben. Die Fakturen werden in der ersten Hälfte August zugestellt. Da alle Hunde mit einem Chip zu versehen sind, wird auf die Abgabe der Hundemarke verzichtet.

Wir bitten alle Hundehalter, ein Besitzerwechsel, eine Adressänderung oder den Tod eines Tieres auf der Amicus-Datenbank zu registrieren und auf der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Tollwutschutzimpfung ist nicht mehr obligatorisch, deshalb muss auch keine Bestätigung vorgelegt werden. Bei Grenzübertritten ist die jährliche Tollwutschutzimpfung nach wie vor vorgeschrieben.
Wir machen die Hundehalter darauf aufmerksam, dass alle Hunde gemäss eidg. Gesetzgebung über einen Mikrochip verfügen und in der Amicus-Datenbank registriert sein müssen.

Finanzverwaltung Gurzelen


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