Ordentliche Gemeindeversammlung

  28.10.2020 , Gurzelen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Montag, 30. November 2020, 20.00 Uhr, Dorfsaal Mehrzweckgebäude, Gurzelen

Traktanden:
1. Finanzplan 2020–2025; Kenntnisnahme
2. Budget 2021; Beratung und Genehmigung
3. Erschliessung Wasser Steinried; Genehmigung Verpflichtungskredit
4. Rechnungsprüfungsorgan 2021–2024; Wahl
5. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 29. Oktober 2020 bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich auf.

Information
In der Gurzele-Poscht 2020-3 wird vor der Gemeindeversammlung über die zu behandelnden Geschäfte informiert.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.

Schutzmassnahmen
Der Gemeinderat hat nach Vorgabe der CO-VID-19-Verordnung besondere Lage Art. 4 und der Verordnung über die Maskentragepflicht zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ein Schutzkonzept erarbeitet und die Schutzmassnahmen definiert. Der Einlass in den Dorfsaal erfolgt ab 19.30 Uhr. Beim Eingang werden Schutzmasken kostenlos abgegeben. Es gilt eine Schutzmaskentragepflicht. Der Abstand von 1,5 m ist trotz Maske beim Betreten und Verlassen des Versammlungslokals einzuhalten. Die Bestuhlung im Dorfsaal erfolgt ebenfalls mit 1,5 m Abstand und wird nur unterschritten, wenn es die Anzahl Besuchende erfordert. Zur Nachverfolgung bei einer allfälligen Infektion werden die Personalien aller Anwesenden aufgenommen. Diese werden nach 14 Tagen vernichtet.
Aufgrund der momentan speziellen Situation wird auf das jährliche Apéro nach der November-Versammlung verzichtet. Auch werden keine Getränke angeboten.
Aufgrund der steigenden Fallzahlen und den regelmässigen Anpassungen der Vorschriften kann es in den nächsten Wochen zu Änderungen in der Durchführung der Gemeindeversammlung (anstatt Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung), des Schutzkonzepts oder der Räumlichkeiten kommen. Diese werden ordentlich im amtlichen Anzeiger publiziert und auf der Homepage www.gurzelen.ch bekanntgegeben.
Wir bitten Sie, frühzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen und die Anweisungen zu beachten.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Der Gemeinderat


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