Fakultatives Finanzreferendum

  07.06.2018 , Heiligenschwendi

Der Gemeinderat Heiligenschwendi hat am 20. März 2018 in Anwendung von Art. 26 Abs. 1 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat spricht sich für die Umsetzung der waldbaulichen Massnahmen an Gerinneeinhängen aus und genehmigt die 10-Jahres-Planung sowie die Bruttokreditkosten von Fr. 55 000.–. Die Forstbetriebe Sigriswil, vertreten durch den Oberförster H. U. Stauffer, begleiten das Projekt.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens 25 Stimmberechtigte können bis zum 9. Juli 2018 (Referendumsfrist) die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen (Einreichung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi). Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Heiligenschwendi in Rechtskraft.

Heiligenschwendi, 4. Juni 2018

Einwohnergemeinde Heiligenschwendi
Der Gemeinderat


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