Fakultatives Finanzreferendum

  22.08.2018 , Heiligenschwendi

Der Gemeinderat Heiligenschwendi hat am 14. August 2018 in Anwendung von Art. 26 Abs. 1 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:

Der Strassenabschnitt zwischen dem Schwändigrabe (Gemeindegrenze) bis Ende der Ausweichstelle bei der Schwändi-Allmit ist stark beschädigt und sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat hat für die Belagssanierung dieses Strassenabschnittes den dafür benötigten Kredit von Fr. 85 000.– beschlossen.

Hinweis: Die Sanierung des nachfolgenden Strassenabschnittes Schwändi-Allmit bis Kreisel Schwendi inkl. Werkleitungsersatz ist in einem weiteren Schritt geplant und wird den Stimmbürgern zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung unterbreitet.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens 5% aller Stimmberechtigten können bis zum 24. September 2018 die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Heiligenschwendi in Rechtskraft.

Einwohnergemeinde Heiligenschwendi Der Gemeindrat


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