Listenauskunft Seeanstösser

  12.02.2020 , Hilterfingen

Gemäss Datenschutzreglement 2009 darf die Gemeinde an private Personen systematisch geordnete Daten (Listen) bekanntgeben. Die Gemeinde führt eine Liste der erteilten Listenauskünfte. Diese Liste ist öffentlich.

Die Gemeinde darf Listen aus anderen Datensammlungen als der Einwohnerkontrolle bekanntgeben, wenn
– sie keine besonders schützenswerten Personendaten enthalten
– keine besonderen Geheimhaltungspflichten (insbesondere Stimmgeheimnis, Steuergeheimnis) entgegenstehen
– keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen
– keine überwiegenden privaten Interessen (insbesondere Schutz des persönlichen Geheimbereichs, des Geschäfts- oder Berufsgeheimnisses) entgegenstehen.

Die Feuerwehr Hilterfingen-Hünibach stellte dem Gemeinderat das Gesuch um Listenauskunft von Eigentümerinnen und Eigentümern, welche eine an den See angrenzende Liegenschaft besitzen. Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz sind diese Daten für die Feuerwehr von grossem Nutzen. Der Gemeinderat genehmigte den Antrag an seiner Sitzung vom 6. Januar 2020.

Anders als bei Listenauskünften aus der Einwohnerkontrolle muss die Gemeinde gemäss Datenschutzreglement allen in der Liste aufgeführten Personen vor der erstmaligen Bekanntgabe Gelegenheit geben, sich zu äussern. Sie kann diese Anhörung durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt und im Amtsanzeiger durchführen. Bei weiteren gleichartigen Gesuchen unterbleibt eine erneute Anhörung.

Grundstückeigentümer, welche betroffen sind und nicht auf der Liste für die Feuerwehr Hilterfingen-Hünibach erscheinen möchten, melden dies bitte bis 15. März 2020 bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen.

Der Gemeinderat


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