Anpassung Gebührenreglement Feuerungskontrolle 2007, Referendumsfrist

  06.05.2020 , Hilterfingen

Der Gemeinderat Hilterfingen hat am 20. April 2020 eine Anpassung des Gebührenreglements für die Feuerungskontrolle 2007, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen.

Gemäss Artikel 10 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Sobald die Gemeindeverwaltung für den Publikumsverkehr wieder öffnet, konkret ab 11. Mai 2020, kann das abgeänderte Reglement am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden. Der Erlass ist ab Publikations-Datum auch auf www.hilterfingen.ch auffindbar. Das Reglement wurde mit der Regelung für Anlagen > 350 kW ergänzt. Gleichzeitig wurde auch der Tarif angepasst und indexiert.

Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Anpassung des Reglements der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

Aufgrund der aktuellen Situation wegen des Coronavirus steht die Frist zur Einreichung von Unterschriftenbogen still, wenn der Gemeindeverwaltung spätestens 10 Tage nach der Bekanntmachung im amtlichen Teil des Anzeigers die Sammlung von Unterschriften angezeigt wird. Während des Fristenstillstandes dürfen als Massnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus keine Unterschriften gesammelt werden.

Die Referendumsfrist läuft bis 8. Juni 2020, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 124. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.

Gemeinderat Hilterfingen


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