Gemeindepräsidiumswahlen für die Amtsdauer 2021–2024

  02.09.2020 , Hilterfingen

Die Gemeindebehörde hat die nachfolgende Urnenwahl auf den 29. November 2020 und innerhalb der gesetzlichen Schranken auf die vorhergehenden Tage festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 13. Dezember 2020 statt.

Es ist zu wählen:
Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)

Aus der Mitte der gewählten Gemeinderatsmitglieder:
Die Präsidentin / der Präsident der Gemeinde und des Gemeinderates in der gleichen Person.

Wahlvorschläge sind bis spätestens am achtletzten Montag vor der Wahl, 12.00 Uhr, d. h. bis Montag, 5. Oktober 2020, schriftlich bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen abzugeben. Es sind folgende Anforderungen zu beachten:
1. Wählbar als Gemeindepräsidentin oder als Gemeindepräsident sind gewählte Mitglieder des Gemeinderates.
2. Wer als Gemeindepräsidentin oder als Gemeindepräsident kandidiert, muss von einer Partei oder Gruppierung vorgeschlagen werden.
3. Jede vorgeschlagene Person ist mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse zu kennzeichnen.
4. Jeder Wahlvorschlag muss eine deutliche Bezeichnung seiner Herkunft (Partei, Verein, Gruppierung und dergleichen) aufweisen und sich von anderen Vorschlägen hinreichend unterscheiden.
5. Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
6. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Die gleiche Person kann nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen.
7. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
8. Nach Einreichen des Wahlvorschlages kann die Unterschrift unter einem Vorschlag nicht mehr zurückgezogen werden.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner eines Wahlvorschlages haben für den Verkehr mit den Behörden eine Vertretung und eine Stellvertretung zu bezeichnen.

Kandidiert für das Amt als Gemeindepräsidentin oder als Gemeindepräsident nur eine Person, welche die Voraussetzungen gemäss Artikel 64 des Wahl- und Abstimmungsreglementes 2016 erfüllt, wird sie vom Gemeinderat als gewählt erklärt.

Gemeinderat Hilterfingen


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote