Ordentliche Burgergemeindeversammlung

  28.10.2020 , Hilterfingen

Freitag, 4. Dezember 2020, 18.30 Uhr, im Mehrzweckraum Feuerwehr- und Werkhofmagazin Hünibach

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2019; Beratung und Genehmigung; Kenntnisnahme von den in die Bewilligungskompetenz des Burgerrates fallenden Nachkredite und den gebundenen Mehrausgaben
2. Finanzplan 2021–2025; Kenntnisnahme
3. Voranschlag 2021; Beratung und Genehmigung
4. Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Burgerrat anstelle von Martin Stähli
5. Reglement über Entgelte für erbrachte Dienst- oder anderweitige Leistungen; Beratung und Genehmigung
6. Einburgerung Martin und Lionardo Schorer
7. Orientierungen aus den Ressorts
8. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 2, 3 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Burgerschreiberei Hilterfingen, Höhenstrasse 7, 3652 Hilterfingen, zur Einsichtnahme auf.

Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Hilterfingen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage www.burger gemeinde-hilterfingen.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Hilterfingen, 15. Oktober 2020
Der Burgerrat


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