Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

  28.07.2021 , Hilterfingen

Mittwoch, 8. September 2021, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Hünibach

Traktanden:
1. Generelle Entwässerungsplanung (GEP).
Zustandserfassung private Abwasseranlagen. Genehmigung eines Nachkredites von Fr. 1 020 000.– sowie eines neuen Verpflichtungskredites von Fr. 1 280 000.–.
2. Chartreuse-Kreisel Hünibach. Genehmigung eines Nachkredites für den Gemeindeanteil Strassenbau von Fr. 120 000.– und eines Nachkredites für den Werkleitungsbau von Fr. 60 000.–.
3. Stiftung für Betagte Hilterfingen-Hünibach.
Projekt «Alterswohnungen im Seegarten». Finanzielle Beteiligung durch die Einwohnergemeinde Hilterfingen in der Höhe von Fr. 1 500 000.– (Umwandlung des Darlehens in eine Beteiligung).
4. Datenschutzberichte 2019 und 2020; Kenntnisnahme.
5. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen.
6. Verabschiedung von Sonja Bühler, Roland Bühlmann und Stefan von Allmen.
7. Orientierungen
8. Verschiedenes

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus bei der Gemeindeschreiberei während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die Geschäftsvorlagen werden in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben. Bei Nichterhalt kann sie bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Botschaft kann ab Freitag, 6. August, auch unter www.hilterfin gen.ch, Rubrik News, Gemeindeversammlungen, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Schutzkonzept Coronavirus (Covid-19)
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden gebeten, sich frühzeitig bei der unteren Turnhalle der Oberstufenschule Hünibach einzufinden. Die Türöffnung erfolgt um 19.00 Uhr. Die Hygiene- und Abstandsvorschriften sind einzuhalten. Alle Teilnehmenden waschen und desinfizieren sich die Hände. Schutzmasken werden bei Bedarf gratis abgegeben und sind während der gesamten Dauer der Versammlung zu tragen. Kranke oder sich krank fühlende Personen werden dazu aufgerufen, die Veranstaltung nicht zu besuchen. An Covid-19 erkrankte Personen sind nicht zugelassen. Nicht stimmberechtigte Gäste werden auf der «Galerie» nicht zugelassen. Pressevertreter müssen sich bis Freitag, 3. September, bei der Gemeindeverwaltung Hilterfingen anmelden. Änderungen bleiben vorbehalten.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Hilterfingen angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).

Der Gemeinderat


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